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Das europäische Parlament hat eine Bioethik-Konvention
beschlossen, die die Rechte der Menschen gegenüber der Medizin sichern
soll. Vor allem die Behindertenverbände haben lautstark gegen diese Konvention
protestiert. Was betrifft das psychisch Kranke? Nun, wenn man nicht mehr
Einwilligungsfähig ist, dann kann es sein, daß man zum Objekt
der Medizinischen Forschung wird. Das heißt es dürfen auch ohne
Einwilligung von z.B. Langzeitpatienten in geschlossenen Stationen neue Medikamente an ihnen getestet werden. Zustimmen müssen
die Behörden, Ärzte und eine Ethik-Kommission des Bundes. Man braucht
selber nicht von diesen Forschungen profitieren. Es reicht, dass Menschen,
die an der gleichen Krankheit leiden, davon Nutzen
haben könnten. Der Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener hat sich noch
nicht dazu geäußert. Sehr wohl kann man selbst in diese Situation
kommen. Zum Glück sind die Gesetze in Deutschland strenger. So kann
das hier nicht passieren. Was aber, wenn die Rechte angeglichen werden?
Auch könnten sich Versicherungen und Arbeitgeber für die Daten interessieren. Dann kann es sein, das sie keine private Versicherung mehr abschließen können, oder aus manchen Versicherungen ganz herausfallen. Dies ist alles nicht ausgeschlossen. |
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| buecherfinder bookbutler |
Literatur:
Guido Sprügel, Bioethik-Konvention und der Zugriff der Forschung auf den Menschen, Bonn - Pahl-Rugenstein, 1999 |
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| Altavista.com | Links:
Bei Selbsthilfe-Online gibt es eine Menge Artikel zur Bioethik. Ebenso bei Dr. Fuente. |
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Erstellt am 9.04.2000, Version vom 24.11.2004, Johannes Fangmeyer | Top
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