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Die Befreiung vom Zwang ist
Nahe
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Zwangsbehandlung in der Forensik nicht Verfassungsgemäß ist. Näheres bei Bundesarbeitgemeinschaft der Psychiatrie Erfahrenen (die-bpe). Seit einiger Zeit besteht die Möglichkeit mit einer Patientenverfügung Zwangsmaßnahmen der Psychiatrie abzuwenden. Bei der Bundesarbeitgemeinschaft der Psychiatrie Erfahrenen (die-bpe) kann man mehr darüber erfahren.
Bei psychischen Problemen bitte ich aber nicht mich sondern einen Arzt oder Psychologen zu konsultieren.
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Erstellt 11.10.1997, Version vom 2.05.2011, Johannes Fangmeyer, GNU-FDL Top