Menschenrechte für Ver-rückte

Die Allgemeinen Menschenrechte der UN, die 1948 erklärt wurden, sichern mir unter Artikel 18 zu: Jeder Mensch hat Anspruch auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht umfaßt die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugungen zu wechseln, sowie die Freiheit seine Religion oder seine Überzeugungen allein oder in Gemeinschaft mit anderen, in der Öffentlichkeit oder privat, durch Lehre, die Ausübung, Gottesdienst und Vollziehung von Riten zu bekunden.
 zurück
Home
Einführung
Links
Adressen
Literatur
Gästebuch
Impressum
Blog
Aus diesem Menschenrecht folgt eigentlich, dass niemand gezwungen werden kann, sich einer psychiatrischen Behandlung zu unterziehen. Wenn er es freiwillig, ohne Zwang und Bedrohung macht, ist das was anderes. Die Psychiatrie sollte deswegen aber auch vorsichtig mit Diagnosen sein, denn aus dem Artikel 18 folgt, dass man abweichendes Verhalten nicht als krank diffamieren darf. Aber dies sieht die Psychiatrie immer noch nicht ein. Nach dem Nürnberger Kodex bedarf es auch der aufgeklärten Zustimmung des Patienten, um sich behandeln zu lassen. Was ich auch nicht verstehe ist, dass man sich unter Zwang mit Elektroschock und gehirnchirurgischen Maßnahmen sowie Psychopharmaka behandeln lassen muß. Dies wird mit der Fremd- oder Eigengefährdung des Ver-rückten begründet. Man hat aber laut Verfassung ein Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit. Also dürften diese Behandlungen nur nach aufgeklärter Zustimmung gemacht werden. Aber in der Psychiatrie bin ich nie über die Nebenwirkungen der Medikamente aufgeklärt worden. Es gab immer nur verharmlosende Bemerkungen über die Nebenwirkungen. Ich halte diesen Zustand für Unhaltbar.
Seit 2007 ist die UN Behinderten-Konvention ratifiziert und muß in nationales Recht umgesetzt werden. Darin steht wörtlich, dass Behinderten, also auch psychisch Kranken nicht die Freiheit entzogen werden darf. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener demonstriert dafür, dass die Psych KGs abgeschafft werden. Seit 2009 gilt in Deutschland die UN-Behindertenkonvention. Sie sichert Behinderten umfangreiche Rechte zu. Doch ist es noch nicht zu einer Abschaffung der PsychKGs gekommen.
facebook

twitter
buecherfinder

Bookbutler


Buchpreis24

Literatur:

Amnesty International, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Bonn, ohne Jahrgang
Johan Galtung, Menschenrechte - anders gesehen,  Frankfurt/Main, Suhrkamp, 2. Auflage 1997
Johan Galtung, Die Zukunft der Menschenrechte, München, Campus, 1999
Internationale Dokumente zum Menschenrechtsschutz, Stuttgart, Reclam, 2. Auflage 1971


Ecosia.org

Bing.com

Yahoo.com

Metacrawler.de

google.com

Links:

mit Menschenrechten Psychiatrie suchen

Freedom-of-Thought.de der Irrenoffensive


Erstellt am 24.11.2004, Version vom 25.10.2017, Johannes Fangmeyer, GNU-FDL
Top
 zurück