Euthanasie im Dritten Reich

Der Euthanasie im Dritten Reich fielen mehr als 75.000 psychisch Kranke und geistig Behinderte zum Opfer. Sehr viele wurden auch zwangssterilisiert.
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Die Nationalsozialisten hatten die Ideologie vom "lebensunwerten Leben" von den Sozialdarwinisten übernommen. Große Teile der Psychiatrie waren auch schon vor den Nazis für die Zwangssterilisation von psychisch Kranken und Behinderten. So begann man 1934 mit den Zwangssterilisationen. 1937 begann man mit der Vernichtung der "Asozialen". Erst begann man die "Asozialen" zu erschießen. Nach dem Sterilisationsstopp am 1. September 1939 begann die planmäßige Vernichtung mittels Gas (Kohlendioxid CO2). Die Aktion "T4" wurde von der Tiergartenstraße 4 in Berlin organisisert. Daher der Name T4. Es gab kein Gesetz für die Tötung der Kranken und Behinderten. Es gab nur die Anweisung des Führers Adolf Hitler. Deshalb wurden die Tötungen auch geheim durchgeführt. Doch die Aktion ließ sich nicht geheim halten. Ärzte begannen die Kranken auszuwählen. Dabei gingen sie nach Akten vor, ohne die Betroffenen selbst zu untersuchen. Grafeneck in Baden-Württemberg war eine der ersten Tötungsanstalten. Es folgten weitere. Dort wurden die Betroffenen von Ärzten vergast. Dann wurden sie in Öfen verbrannt. Den Angehörigen wurde eine falsche Todesursache mitgeteilt und die Asche in einer Urne übersandt. Es gab bei den Tötungsanstalten eigene Standesämter, die den Tod beurkundeten. Dabei kam es oft zu Pannen. Die ganze Aktion ließ sich nicht geheim halten. Der Münsteraner Bischof Graf Galen prangerte die Tötungen in einer Predigt 1941 scharf an. Bald darauf wurden die Tötungen eingestellt. Aber auch nur, weil es keine Kranken und Behinderten in Deutschland mehr gab. Danach wurden die Tötungen in den besetzten Gebieten fortgesetzt. Einiges Personal kam auch in die Konzentrationslager und tötete dort weiter. Auch Kinder wurden getötet. Das Töten ging sogar noch bis kurz nach Kriegende weiter. Viele der Beteiligten wurden erst geraume Zeit nach dem Krieg angeklagt und verurteilt. Viele wurden auch freigesprochen. Nur einige wurden bei den Nürnberger Ärzteprozessen verurteilt. Viele Psychiater konnten trotz ihrer Verurteilung weiterarbeiten.
Mich beschäftigt eine Frage: Da ziemlich viele psychisch Kranke während der Nazizeit umgebracht oder zwangssterilisiert wurden, müßte es doch eigentlich in der BRD danach weniger psychisch Kranke gegeben haben, weil die sich nicht fortpflanzen konnten, oder?
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Literatur:

Ernst Klee, "Euthanasie" im NS-Staat - Die "Vernichtung lebensunwerten Lebens", Frankfurt/Main, Fischer Taschenbuch, 10. Auflage 2001


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Erstellt am 30.12.2002, Version vom 24.10.2017, Johannes Fangmeyer, GNU-FDL
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