Der Euthanasie im Dritten Reich fielen
mehr als 75.000 psychisch Kranke und geistig Behinderte zum
Opfer. Sehr viele wurden auch zwangssterilisiert. |
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Die Nationalsozialisten hatten
die Ideologie vom "lebensunwerten Leben" von den
Sozialdarwinisten übernommen. Große Teile der Psychiatrie
waren auch schon vor den Nazis für die Zwangssterilisation
von psychisch Kranken und Behinderten. So begann man 1934
mit den Zwangssterilisationen. 1937 begann man mit der
Vernichtung der "Asozialen". Erst begann man die
"Asozialen" zu erschießen. Nach dem Sterilisationsstopp am
1. September
1939 begann die planmäßige Vernichtung mittels Gas
(Kohlendioxid
CO2). Die Aktion "T4" wurde von der Tiergartenstraße 4 in
Berlin organisisert. Daher der Name T4. Es gab kein Gesetz
für die Tötung der Kranken und Behinderten. Es gab nur die
Anweisung des Führers Adolf Hitler.
Deshalb wurden die Tötungen auch geheim durchgeführt. Doch
die
Aktion ließ sich nicht geheim halten. Ärzte begannen die
Kranken
auszuwählen. Dabei gingen sie nach Akten vor, ohne die
Betroffenen selbst
zu untersuchen. Grafeneck in Baden-Württemberg war eine der
ersten Tötungsanstalten. Es folgten weitere. Dort wurden die
Betroffenen von Ärzten vergast.
Dann wurden sie in Öfen verbrannt. Den Angehörigen wurde
eine falsche Todesursache mitgeteilt und die Asche in einer
Urne übersandt. Es gab bei den Tötungsanstalten eigene
Standesämter, die den Tod beurkundeten. Dabei kam es oft zu
Pannen. Die ganze Aktion ließ sich nicht geheim halten. Der
Münsteraner Bischof Graf Galen prangerte die Tötungen in
einer Predigt 1941 scharf an. Bald darauf wurden die
Tötungen eingestellt. Aber auch nur, weil es keine Kranken
und Behinderten in Deutschland mehr
gab. Danach wurden die Tötungen in den besetzten Gebieten
fortgesetzt.
Einiges Personal kam auch in die Konzentrationslager und
tötete dort
weiter. Auch Kinder wurden getötet. Das Töten ging sogar
noch bis
kurz nach Kriegende weiter. Viele der Beteiligten wurden
erst geraume Zeit
nach dem Krieg angeklagt und verurteilt. Viele wurden auch
freigesprochen.
Nur einige wurden bei den Nürnberger Ärzteprozessen
verurteilt.
Viele Psychiater konnten trotz ihrer Verurteilung
weiterarbeiten. Mich beschäftigt eine Frage: Da ziemlich viele psychisch Kranke während der Nazizeit umgebracht oder zwangssterilisiert wurden, müßte es doch eigentlich in der BRD danach weniger psychisch Kranke gegeben haben, weil die sich nicht fortpflanzen konnten, oder? |
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buecherfinder bookbutler |
Literatur:
Ernst Klee, "Euthanasie" im NS-Staat - Die "Vernichtung
lebensunwerten Lebens", Frankfurt/Main, Fischer
Taschenbuch, 10. Auflage 2001 |
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Erstellt am 30.12.2002, Version vom 24.10.2017, Johannes
Fangmeyer, GNU-FDL |
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