| Ich bin kein Rechtsanwalt und darf
daher keine Rechtsberatung machen. Ich möchte aber kurz die Vorsorgevollmacht
erklären. |
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Mit der Vorsorgevollmacht
kann man sich wirkungsvoll vor Zwangsbehandlungen schützen. Das beruht
darauf, dass der Staat sich wegen des Subsidiaritätsprinzips zurückzieht,
wenn man eine private Vorsorgevollmacht getroffen hat. Sie ist auch vor Gericht
beständig, wenn man einige Details beachtet. Man muß für
eine Vorsorgevollmacht einen Betreuer haben, dem man vertraut und der sich
von der Psychiatrie auch nicht einschüchtern läßt. Diesem
wird in der Vorsorgevollmacht die Betreuung im Falle der Zwangseinweisung
in die Psychiatrie übertragen. In einer angehängten Patientenverfügung
legt man fest, welche Behandlung man in der Psychiatrie wünscht und
was nicht zugelassen ist. Man kann so auch Fixierungen und Isolierzimmer
untersagen. Daran sollte sich der Betreuer halten. Zusätzlich braucht
man aber noch einen Anwalt, der als Kontrollinstanz (Kontrollbevollmächtigter)
fungiert und einen notfalls aus der Psychiatrie boxt. Beim Anwalt sollte man
sich auch bestätigen lassen, dass man Geschäftsfähig ist. Der
Anwalt holt dafür eine Bestätigung vom Hausarzt. Das Original der
Vorsorgevollmacht bekommt der Betreuer. Eine Kopie sollte man zum Amtsgericht
bringen oder schicken und sich den Erhalt bestätigen lassen. Zudem ist
es noch sinnvoll, sich bei der Bundesnotarkammer in Berlin registrieren zu
lassen. Ein solches Register ist im Aufbau und kann vom Gericht und der Psychiatrie
über Internet eingesehen werden. Die Initiative
Selbstbestimmung, hinter der die Irrenoffensive in Berlin steht bietet
ein Vollpaket an, dass Rechtsschutz gewähren soll. Sonst bekommt man
sein Geld zurück. Es gibt andere, die z.B. die Bochumer Willenserklärung
oder das Psychiatrische Testament bevorzugen. Die Rechtsanwälte bevorzugen
aber mittlerweile die Vorsorgevollmacht. Auch der Staat rät dazu solch
eine Vorsorgevollmacht, auch für den Komafall und Physische Unfälle
abzuschließen. |
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Literatur:
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| Erstellt am 21.11.2004, Version vom 23.11.2004, Johannes Fangmeyer | Top zurück |