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Die Befreiung vom Zwang ist Nahe

Die Bundesregierung hat die Behindertenkonvention der UN ratifiziert. Damit machen sich alle Mitarbeiter, die seit 1.1.2009 in einer geschlossenen Station arbeiten und fixieren, zwangsmedikamentieren und zwangsdiagnostizieren strafbar. Denn nach der Behindertenkonvention ist es nicht zulässig, Behinderte der Freiheit zu berauben. Auch darf es keine Betreuung ohne den Willen des Behinderten geben.

      


Bei psychischen Problemen bitte ich aber nicht mich sondern einen Arzt oder Psychologen zu konsultieren.


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Erstellt 11.10.1997, Version vom  27.10.2009, Johannes Fangmeyer, GNU-FDL                                Top